Barrierefreiheit von B2B Webseiten – aktueller Stand und Empfehlungen

In letzter Zeit erreichen mich immer wieder Fragen, ob auch B2B Webseiten schon barrierefrei gestaltet werden müssen. Gerade im Maschinenbau oder in anderen Industriezweigen herrscht oft Unsicherheit. Hier ein Überblick zur aktuellen Rechtslage und ein Ausblick, was ab 2025 auf Unternehmen zukommt.

Aktueller Stand

Für reine B2B Webseiten besteht derzeit keine gesetzliche Pflicht zur Barrierefreiheit. Die Vorgaben in Deutschland betreffen vor allem den öffentlichen Sektor und Angebote, die sich an Endkunden richten. Maschinenbauunternehmen oder vergleichbare Firmen sind aktuell nicht verpflichtet, ihre Internetseiten nach WCAG Standards barrierefrei zu gestalten.

Blick nach vorn

Ab Juni 2025 verschärfen sich die Regeln: Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz werden mehr digitale Angebote einbezogen. Reine B2B Webseiten bleiben zwar vorerst ausgenommen, es ist jedoch damit zu rechnen, dass der Geltungsbereich in Zukunft erweitert wird. Wer frühzeitig handelt, ist langfristig auf der sicheren Seite.

Warum Barrierefreiheit trotzdem sinnvoll ist

Auch ohne Pflicht lohnt sich der Einsatz:

  • bessere Sichtbarkeit in Suchmaschinen
  • positives Unternehmensimage
  • nutzerfreundlicher für alle Besucher
  • Wettbewerbsvorteil im Recruiting und in der Kundenkommunikation

Erste Schritte für Unternehmen

Ein pragmatischer Weg kann sein:

  1. Kurzes Audit der aktuellen Website durchführen
  2. Kritische Punkte wie fehlende Alternativtexte, Kontraste oder Tab-Navigation prüfen
  3. Bei Bedarf ein modernes, barrierefreies WordPress Theme einsetzen
  4. Interne Mitarbeiter schulen, damit sie die Seite barrierearm weiter pflegen können

 

Möchten Sie prüfen, ob Ihre Website schon wichtige Grundlagen der Barrierefreiheit erfüllt? Gerne biete ich Ihnen eine kurze Bestandsaufnahme an und gebe praktische Hinweise, wie Sie Verbesserungen Schritt für Schritt umsetzen können.

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