Digitale Barrierefreiheit und Unternehmenswebseiten: Ihre Pflichten bis 2025

Barrierefreiheit bei Unternehmenswebseiten in Deutschland – Was gilt und was kommt?

Die digitale Barrierefreiheit wird auch für Unternehmen in Deutschland immer wichtiger. Doch wer ist aktuell gesetzlich dazu verpflichtet, seine Webseite barrierefrei zu gestalten – und was ändert sich ab 2025? In diesem Artikel geben wir einen kompakten Überblick über die Rechtslage und die wichtigsten Entwicklungen.


Öffentliche Stellen: Barrierefreiheit ist Pflicht

Für Behörden, Kommunen und andere öffentliche Stellen ist die Barrierefreiheit gesetzlich vorgeschrieben. Rechtsgrundlagen sind:

  • das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
  • die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)
  • sowie die EU-Richtlinie 2016/2102

Die technischen Anforderungen richten sich nach den WCAG 2.1 (Level AA) – einem international anerkannten Standard für barrierefreie Webinhalte. Zusätzlich müssen öffentliche Webseiten eine Barrierefreiheitserklärung enthalten und eine Feedback-Möglichkeit für Nutzerinnen und Nutzer bieten.


Private Unternehmen: Noch keine generelle Pflicht

Für private Unternehmen gilt derzeit keine allgemeine gesetzliche Verpflichtung zur barrierefreien Gestaltung ihrer Webseiten.

Aber das ändert sich:


Ab 28. Juni 2025: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) setzt Deutschland den European Accessibility Act (EAA) um. Dieser betrifft viele digitale Produkte und Dienstleistungen, darunter:

  • Online-Shops
  • Bank- und Finanzdienste
  • Telekommunikationsangebote
  • Software und Betriebssysteme
  • E-Book-Angebote
  • Selbstbedienungsterminals

Für Unternehmen in diesen Bereichen wird die Barrierefreiheit ab 2025 verpflichtend.


Was bedeutet das für “normale” Unternehmenswebseiten?

Wenn eine Webseite keine der genannten Dienste anbietet (z. B. reine Unternehmenspräsenz ohne Online-Shop), besteht aktuell keine gesetzliche Barrierefreiheitspflicht. Dennoch gilt:

  • Barrierefreie Webseiten sind benutzerfreundlicher
  • Sie verbessern die Suchmaschinenoptimierung (SEO)
  • Sie erschließen größere Zielgruppen (z. B. Menschen mit Seh- oder Motorik-Einschränkungen)
  • Sie bieten rechtliche Sicherheit gegenüber künftigen Regelungen

Fazit: Jetzt handeln lohnt sich

WebseitentypPflicht zur Barrierefreiheit
Öffentliche Stellen✅ Ja, nach BITV 2.0 / WCAG 2.1
Private Unternehmen (aktuell)⚠️ Noch keine generelle Pflicht
Online-Shops, digitale Dienste (ab 2025)✅ Pflicht nach BFSG

Für Unternehmen, die langfristig planen, ist es sinnvoll, schon jetzt in barrierefreies Webdesign zu investieren – auch ohne gesetzliche Pflicht. So wird die Webseite für alle Menschen zugänglich, moderner und zukunftssicher.

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